16 V 4691/06 A(E,U,F)•Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-15, 16 V 4691/06 A(E,U,F)
Finanzgericht Düsseldorf, 2007-02-15, 16 V 4691/06 A(E,U,F)
16 V 4691/06 A(E,U,F)Steuergericht15.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 V 4691/06 A(E,U,F) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-02-15
Aktenzeichen: 16 V 4691/06 A(E,U,F)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2007:0215.16V4691.06A.E.U.F.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid für 2003 wird in Höhe von 1.889,28 EUR, der Umsatzsteuerbescheid für 2004 wird in Höhe von 8.683,41 EUR und der Einkommensteuerbescheid 2004 wird, soweit sich durch einen um 42.000 EUR verringerten Ansatz des Gewinnes aus Gewerbebetrieb bei gleichzeitiger dementsprechender Anpassung der Gewerbesteuerrückstellung eine geringere Einkommensteuer ergibt -sämtliche Bescheide vom 21.9.2006 - bis zur Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung von der Vollziehung ausgesetzt.
Sollte eine Einspruchsentscheidung nicht ergehen, endet die Aussetzung der Vollziehung einem Monat nach Ergehen einer das erstinstanzliche Klageverfahren 16 K 4689/06 E,U,F abschließenden Entscheidung.
Die Berechnung der auszusetzenden Einkommensteuer 2004 wird dem Antragsgegner übertragen (entsprechend § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).
Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.