Finanzgericht Düsseldorf, 2006-12-06, 18 V 4332/06 A(U)

18 V 4332/06 A(U)Steuergericht06.12.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 18 V 4332/06 A(U) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-06

Aktenzeichen: 18 V 4332/06 A(U)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1206.18V4332.06A.U.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Der Beschluss vom 27.10.2006 in dem Verfahren 18 V 3174/06 A(U) wird dahin abgeändert, dass die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2004 vom 29.6.2006, der Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide für das erste und zwei Quartal 2005 vom 23.6.2006 sowie des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides für das dritte Quartal 2005 vom 30.6.2005 bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung ausgesetzt wird.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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