4 K 6597/04 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-29, 4 K 6597/04 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-11-29, 4 K 6597/04 Z
4 K 6597/04 ZSteuergericht29.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 6597/04 Z — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-29
Aktenzeichen: 4 K 6597/04 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:1129.4K6597.04Z.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer verbindlichen Zolltarifauskünfte vom 4. Juni 2004 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. November 2004 verpflichtet, den Venedig-Bildband mit den vier CD's in die Unterpos. 4901 99 00 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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