8 K 4194/03 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-09-14, 8 K 4194/03 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-09-14, 8 K 4194/03 F
8 K 4194/03 FSteuergericht14.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 4194/03 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-14
Aktenzeichen: 8 K 4194/03 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0914.8K4194.03F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1994 und 1995 vom 12.11.1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.6.2003 werden in der Weise geändert, dass in beiden Jahren zusätzliche Betriebsausgaben in Höhe von 664.646,--DM berücksichtigt und der Gesellschafterin A KG zugerechnet werden.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 69 v.H. und der Beklagte zu 31 v.H..
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