3 K 3105/03 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-09-12, 3 K 3105/03 G
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-09-12, 3 K 3105/03 G
3 K 3105/03 GSteuergericht12.09.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 3 K 3105/03 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-09-12
Aktenzeichen: 3 K 3105/03 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0912.3K3105.03G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Bescheid über den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag 1997 vom 14.4.1999 und die Einspruchsentscheidung vom 8.5.2003 werden aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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