Finanzgericht Düsseldorf, 2006-08-14, 11 K 4646/04 F

11 K 4646/04 FSteuergericht14.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 4646/04 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-14

Aktenzeichen: 11 K 4646/04 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0814.11K4646.04F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Feststellungsbescheid für 1998 vom 9. Juli 2004 und die Feststellungsbescheide für 1999 und 2000, beide Bescheide vom 3. November 2003 und alle Bescheide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. Juli 2004, werden bezüglich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.