Finanzgericht Düsseldorf, 2006-06-22, 15 K 4921/04 K,F

15 K 4921/04 K,FSteuergericht22.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 4921/04 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-22

Aktenzeichen: 15 K 4921/04 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0622.15K4921.04K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer 2001 wird der verbleibende Verlustabzug zum 31.12.2001 auf 83.366,65 Euro (163.051 DM) festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens tragen bis zur mündlichen Verhandlung die Klägerin zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4 , ab diesem Zeitpunkt der Beklagte in voller Höhe.

Die Revision wird zugelassen.

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