15 K 5455/04 Zerl•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-06-01, 15 K 5455/04 Zerl
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-06-01, 15 K 5455/04 Zerl
15 K 5455/04 ZerlSteuergericht01.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 5455/04 Zerl — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-01
Aktenzeichen: 15 K 5455/04 Zerl
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0601.15K5455.04ZERL.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Zerlegungsbescheid für das Jahr 2001 vom 23.09.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.08.2004 wird dahingehend abgeändert, dass von einem Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 2.993,61 EUR auf die Stadt "F-Stadt" 2.373,51 EUR, auf die Gemeinde "I-Gemeinde" 252,22 EUR, auf die Gemeinde "T-Gemeinde" 117,21 EUR, auf die Gemeinde "X-Gemeinde" 62,33 EUR, auf die Gemeinde "G-Gemeinde" 115,55 EUR und auf die Gemeinde "L-Gemeinde" 72,79 EUR entfallen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beigeladenen zu 1. bis 4. jeweils zu 15 v.H. und der Beklagte zu 25 v.H. Die Beigeladene zu 5. trägt keine Kosten.
Die Revision wird zugelassen.
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