18 K 5588/03 F•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-05-12, 18 K 5588/03 F
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-05-12, 18 K 5588/03 F
18 K 5588/03 FSteuergericht12.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 18 K 5588/03 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-12
Aktenzeichen: 18 K 5588/03 F
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0512.18K5588.03F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass der angefochtene Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 1995 vom 28.4.2003 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 11.9.2003 dem Grunde nach zu Recht den aus der Übertragung der Anteile an der "A" entstandenen Gewinn als sofort zu versteuernden Gewinn der Klägerin für das Jahr 1995 erfasst.
Die Revision wird zugelassen.
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