Finanzgericht Düsseldorf, 2006-05-04, 4 K 1417/04 Z

4 K 1417/04 ZSteuergericht04.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1417/04 Z — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: 4 K 1417/04 Z

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0504.4K1417.04Z.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG vorgelegt:

Ist ein Camcorder, der bei der Einfuhr nicht in der Lage ist, extern eingehende Videosignale aufzuzeichnen, in die Unterposition 8525 4099 KN einzureihen, wenn bei ihm der Videoanschluss nachträglich durch Betätigen bestimmter Schalter als Videoeingang eingerichtet werden kann, obwohl der Hersteller und der Verkäufer auf diese Möglichkeit weder hingewiesen haben noch sie unterstützen?

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.