4 K 4755/03 VSt•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-04-19, 4 K 4755/03 VSt
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-04-19, 4 K 4755/03 VSt
4 K 4755/03 VStSteuergericht19.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 4755/03 VSt — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-19
Aktenzeichen: 4 K 4755/03 VSt
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0419.4K4755.03VST.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das beklagte Hauptzollamt wird unter Aufhebung seines ablehnenden Bescheids vom 8. Januar 2003 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2003 verpflichtet, der Klägerin eine Erlaubnis zur Entnahme von nach § 9 Abs. 3 des Stromsteuergesetzes ermäßigt besteuertem Strom zu erteilen.
Das beklagte Hauptzollamt trägt die Kosten des Verfahrens.
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