14 K 4432/05 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-04-05, 14 K 4432/05 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-04-05, 14 K 4432/05 Kg
14 K 4432/05 KgSteuergericht05.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 4432/05 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-04-05
Aktenzeichen: 14 K 4432/05 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0405.14K4432.05KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides vom 8. August 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. September 2005 wird der Beklagte verpflichtet, dem Kläger Kindergeld in gesetzlicher Höhe für seine Tochter Anna zusätzlich für den Zeitraum Januar bis April 2005 zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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