Finanzgericht Düsseldorf, 2006-04-04, 6 K 121/06 KA

6 K 121/06 KASteuergericht04.04.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 121/06 KA — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-04-04

Aktenzeichen: 6 K 121/06 KA

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0404.6K121.06KA.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Aufhebung der Vollziehung der Änderungsbescheide zur Körperschaftsteuer 1996, zu den Zinsen zur Körperschaftsteuer 1996 und zum Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 1996 durch die Verfügung des Beklagten vom 31.05.2005 rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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