16 K 3078/00 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-03-09, 16 K 3078/00 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-03-09, 16 K 3078/00 E
16 K 3078/00 ESteuergericht09.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 16 K 3078/00 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: 16 K 3078/00 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0309.16K3078.00E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Einkommensteueränderungsbescheid vom 21.4.2005 wird dahingehend ab-geändert, dass der Aufgabegewinn gem. § 16 Abs. 3 EStG von 4.490.386 DM auf 3.000.000 DM herabgesetzt wird. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 67% und dem Beklagten zu 33% auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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