10 K 171/03 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-02-21, 10 K 171/03 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-02-21, 10 K 171/03 Kg
10 K 171/03 KgSteuergericht21.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 171/03 Kg — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2006-02-21
Aktenzeichen: 10 K 171/03 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0221.10K171.03KG.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Bescheid über die Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld für das Kind Birgit (Name geändert) vom 28. Oktober 2002 und die Einspruchsentscheidung vom 10. Dezember 2002 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet,
über den Antrag der Klägerin auf Fortzahlung von Kindergeld für Birgit vom 14. Juli 2002 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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