Finanzgericht Düsseldorf, 2006-02-17, 14 K 7144/02 E

14 K 7144/02 ESteuergericht17.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 7144/02 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-17

Aktenzeichen: 14 K 7144/02 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0217.14K7144.02E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 1994 und 1995 vom 8. November 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Dezember 2002 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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