14 K 7144/02 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-02-17, 14 K 7144/02 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-02-17, 14 K 7144/02 E
14 K 7144/02 ESteuergericht17.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 7144/02 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-17
Aktenzeichen: 14 K 7144/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0217.14K7144.02E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die Einkommensteuerbescheide 1994 und 1995 vom 8. November 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Dezember 2002 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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