7 K 6452/03 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-02-15, 7 K 6452/03 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-02-15, 7 K 6452/03 E
7 K 6452/03 ESteuergericht15.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 6452/03 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-15
Aktenzeichen: 7 K 6452/03 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0215.7K6452.03E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1997 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5.11.2003 wird aufgehoben und die Einkommensteuer 1997 unter Berücksichtigung von Verlusten aus Stillhalteroptionsgeschäften in Höhe von 405.971 DM auf 0 EUR festgesetzt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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