Finanzgericht Düsseldorf, 2006-02-13, 14 K 4360/05 Kg

14 K 4360/05 KgSteuergericht13.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 4360/05 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-13

Aktenzeichen: 14 K 4360/05 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0213.14K4360.05KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Abänderung des Bescheides vom 5. August 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. September 2005 wird der Beklagte verpflichtet, Kindergeld für den Sohn Peter auch für die Zeit von Januar bis März 2004 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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