4 K 5850/02 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-01-31, 4 K 5850/02 Z
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-01-31, 4 K 5850/02 Z
4 K 5850/02 ZSteuergericht31.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 5850/02 Z — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-31
Aktenzeichen: 4 K 5850/02 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0131.4K5850.02Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden nach Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Überschreiten die im Beschluss näher dargelegten Sortiertätigkeiten diejenigen, die von einem einfachen Sortieren nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b des Protokolls Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen in der Fassung des Beschlusses Nr. 1/97 des Assoziationsrats zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Republik Polen andererseits vom 30. Juni 1997 (ABl. der EG Nr. L 221/1) erfasst werden?
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