5 K 6680/02 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-01-18, 5 K 6680/02 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-01-18, 5 K 6680/02 U
5 K 6680/02 USteuergericht18.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 6680/02 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-18
Aktenzeichen: 5 K 6680/02 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0118.5K6680.02U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Der Umsatzsteuerbescheid 1986 vom 25.11.1993 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 5.1.1995 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 0,- EUR herabgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin zu 97,65 v.H. und das beklagte Finanzamt zu 2,35 v.H. zu tragen.
Der Streitwert wird auf 288.021,- EUR (= 563.322,- DM) festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
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