14 K 4361/05 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-01-12, 14 K 4361/05 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-01-12, 14 K 4361/05 Kg
14 K 4361/05 KgSteuergericht12.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 4361/05 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-12
Aktenzeichen: 14 K 4361/05 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0112.14K4361.05KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 18. August 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. September 2005 verpflichtet, Kindergeld für das Kind Angela zusätzlich für den Zeitraum Januar 2004 bis Juni 2004 in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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