14 K 4078/05 Kg•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-01-12, 14 K 4078/05 Kg
Finanzgericht Düsseldorf, 2006-01-12, 14 K 4078/05 Kg
14 K 4078/05 KgSteuergericht12.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 4078/05 Kg — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-12
Aktenzeichen: 14 K 4078/05 Kg
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0112.14K4078.05KG.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides vom 29. Juli 2005 und der Einspruchsentscheidung vom 30. August 2005 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger für seine Tochter Angelka zusätzlich für den Zeitraum Januar 2002 bis September 2002 Kindergeld in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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