Finanzgericht Düsseldorf, 2006-01-12, 14 K 2060/05 Kg

14 K 2060/05 KgSteuergericht12.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 14 K 2060/05 Kg — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-12

Aktenzeichen: 14 K 2060/05 Kg

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0112.14K2060.05KG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 08.03.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.04.2005 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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