13 K 2622/03 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-06-29, 13 K 2622/03 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-06-29, 13 K 2622/03 E
13 K 2622/03 ESteuergericht29.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 2622/03 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-29
Aktenzeichen: 13 K 2622/03 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0629.13K2622.03E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2001 wird dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 11.263,96 DM abgezogen werden.
Die Berechnung der Einkommensteuer 2001 wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.