18 K 3931/02 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-05-13, 18 K 3931/02 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-05-13, 18 K 3931/02 AO
18 K 3931/02 AOSteuergericht13.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 18 K 3931/02 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-13
Aktenzeichen: 18 K 3931/02 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0513.18K3931.02AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 20. Februar 2002 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. August 2002 verpflichtet, den Klägern einen Abrechnungsbescheid hinsichtlich Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 1999 und zum Solidaritätszuschlag 1999 zu erteilen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
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