Finanzgericht Düsseldorf, 2005-05-13, 18 K 3931/02 AO

18 K 3931/02 AOSteuergericht13.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 18 K 3931/02 AO — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-13

Aktenzeichen: 18 K 3931/02 AO

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0513.18K3931.02AO.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 20. Februar 2002 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. August 2002 verpflichtet, den Klägern einen Abrechnungsbescheid hinsichtlich Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 1999 und zum Solidaritätszuschlag 1999 zu erteilen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

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