Finanzgericht Düsseldorf, 2005-05-11, 7 K 1265/04 E

7 K 1265/04 ESteuergericht11.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 1265/04 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-11

Aktenzeichen: 7 K 1265/04 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0511.7K1265.04E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 03.01.2003 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 02.02.2004 wird dahingehend geändert, dass 12.000 DM (6.135 EUR) als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG zu berücksichtigen sind. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

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