9 K 4016/01 EZ•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-05-10, 9 K 4016/01 EZ
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-05-10, 9 K 4016/01 EZ
9 K 4016/01 EZSteuergericht10.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 4016/01 EZ — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-10
Aktenzeichen: 9 K 4016/01 EZ
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0510.9K4016.01EZ.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 15. März 2001 und die Einspruchsentscheidung vom 5. Juli 2001 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, ab dem Jahr 2000 Eigenheimzulage in Höhe von 5.000 DM jährlich zu bewilligen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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