7 K 3128/04 GE•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-04-27, 7 K 3128/04 GE
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-04-27, 7 K 3128/04 GE
7 K 3128/04 GESteuergericht27.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 3128/04 GE — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-27
Aktenzeichen: 7 K 3128/04 GE
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0427.7K3128.04GE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 12.6.2003 und die dazu ergangene
Einspruchsentscheidung vom 5.5.2004 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.