Finanzgericht Düsseldorf, 2005-02-23, 4 K 1218/03 Erb

4 K 1218/03 ErbSteuergericht23.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 1218/03 Erb — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-23

Aktenzeichen: 4 K 1218/03 Erb

ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0223.4K1218.03ERB.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Erbschaftsteuerbescheid des Beklagten vom 13. Februar 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 5. Februar 2003 wird insoweit aufgehoben, als darin mehr als 1.457.849,61 EUR Erbschaftsteuer festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 2/3 und der Kläger zu 1/3.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

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