12 K 7027/02 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2005-01-20, 12 K 7027/02 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2005-01-20, 12 K 7027/02 E
12 K 7027/02 ESteuergericht20.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 7027/02 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-20
Aktenzeichen: 12 K 7027/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2005:0120.12K7027.02E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Verfahren 12 K 2598/03 E und 12 K 7027/02 E werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
- für Recht erkannt:
Der Einkommensteuerbescheid für 1999 vom 18.2.2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9.4.2003 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 2.310 DM (1.181,08 EUR) festgesetzt wird.
Der Einkommensteuerbescheid für 2000 vom 14.2.2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.11.2002 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb um 3.728 DM vermindert werden. Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Finanzamt übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
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