6 K 1569/02 AO•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-11-09, 6 K 1569/02 AO
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-11-09, 6 K 1569/02 AO
6 K 1569/02 AOSteuergericht09.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 1569/02 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-09
Aktenzeichen: 6 K 1569/02 AO
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:1109.6K1569.02AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Verfügung vom 06.09.2000 und der Einspruchsentscheidung vom 01.03.2002 wird der Beklagte verpflichtet, mit Blick auf den Bescheid über die Erstattung von Körperschaftsteuer gem. § 11 AStG für 1997 vom 03.07.2000 einen Bescheid zur Festsetzung von Zinsen gem. § 233a AO zu erlassen und dabei Zinsen in Höhe von 1.285 EUR (2.513 DM) festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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