8 V 2806/04 A (E)•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-07-27, 8 V 2806/04 A (E)
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-07-27, 8 V 2806/04 A (E)
8 V 2806/04 A (E)Steuergericht27.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 V 2806/04 A (E) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-27
Aktenzeichen: 8 V 2806/04 A (E)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0727.8V2806.04A.E.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 1999 vom 25.02.2004 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung über den gegen diesen Bescheid eingelegten Einspruch ausgesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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