11 K 4566/01 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-07-15, 11 K 4566/01 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-07-15, 11 K 4566/01 E
11 K 4566/01 ESteuergericht15.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 11 K 4566/01 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-07-15
Aktenzeichen: 11 K 4566/01 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0715.11K4566.01E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 1993 vom 22.03.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 09.07.2001 wird insoweit geändert, als kein Veräußerungsgewinn der Kläger aus der Beteiligung an der GmbH & Co. KG bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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