12 V 1371/04 A (E,EZ)•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-07-08, 12 V 1371/04 A (E,EZ)
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-07-08, 12 V 1371/04 A (E,EZ)
12 V 1371/04 A (E,EZ)Steuergericht08.07.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 12 V 1371/04 A (E,EZ) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-07-08
Aktenzeichen: 12 V 1371/04 A (E,EZ)
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0708.12V1371.04A.E.EZ.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Vollziehung der Bescheide über
Einkommensteuer 1997, Einkommensteuer 1998 und Eigenheimzulage ab 1998, jeweils vom 19.11.2002,
wird bis einen Monat nach Bekanntgabe einer die Instanz abschließenden Entscheidung über die unter den Aktenzeichen 12 K 789/04 E und 12 K 787/04 EZ anhängigen Klagen in Höhe folgender Einkommensteuerbeträge bzw. Rückforderungsbeträge ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt:
-
Einkommensteuer 1997:
-
Einkommensteuer 1998:
-
Eigenheimzulage ab 1998:
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin zu 74 % und der Antragsgegner zu 26 %.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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