7 K 4234/01 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-30, 7 K 4234/01 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-30, 7 K 4234/01 E
7 K 4234/01 ESteuergericht30.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 4234/01 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-30
Aktenzeichen: 7 K 4234/01 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0630.7K4234.01E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Einkommensteuer 1997 und 1998 wird unter Aufhebung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 vom 19.9.2000 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung auf den Betrag festgesetzt, der sich aus der Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinn in Höhe von 53.782 DM (27.498,30 EUR) unter gleichzeitiger Bildung einer Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG ergibt.
Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten auferlegt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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