8 K 8251/00 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-25, 8 K 8251/00 G
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-25, 8 K 8251/00 G
8 K 8251/00 GSteuergericht25.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 8 K 8251/00 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-25
Aktenzeichen: 8 K 8251/00 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0625.8K8251.00G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Dadurch, dass der Sohn des Klägers anlässlich der am 04.11.1994 beschlossenen Kapitalerhöhung der "UC-GmbH" einen Kapitalanteil erworben hat, der seine bisherige Beteiligungsquote übersteigt, ist es zu einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen des Klägers gekommen.
Die Revision wird zugelassen.
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