Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-22, 6 K 417/04 K,F

6 K 417/04 K,FSteuergericht22.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 6 K 417/04 K,F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-22

Aktenzeichen: 6 K 417/04 K,F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0622.6K417.04K.F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2000 und Abänderung der Bescheide über Körperschaft-steuer, Solidaritätszuschlag und zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz werden

die Körperschaftsteuer und der Solidaritätszuschlag 1997 unter Ansatz einer auf EUR 5.850,71 (DM 11.443) reduzierten verdeckten Gewinnausschüttung - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellungen - festgesetzt; die Einkommensbeträge und die Tarifbelastung werden entsprechend festgestellt.

Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens trägt der Beklagte.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.