Finanzgericht Düsseldorf, 2004-06-03, 12 K 210/02 H(L)

12 K 210/02 H(L)Steuergericht03.06.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 210/02 H(L) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-06-03

Aktenzeichen: 12 K 210/02 H(L)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0603.12K210.02H.L.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheids vom 13.11.2000 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 10.12.2001 wird der Haftungs- und Nachforderungsbetrag für Lohn- und Kirchensteuern sowie Solidaritätszuschlag 1996 - 2000 auf 9.999 EUR

(= 19.556 DM) herabgesetzt.

Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

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