18 K 6806/00 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-03-26, 18 K 6806/00 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-03-26, 18 K 6806/00 E
18 K 6806/00 ESteuergericht26.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 18 K 6806/00 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-26
Aktenzeichen: 18 K 6806/00 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0326.18K6806.00E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 1999 vom 06. Juli 2000 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Oktober 2000 wird dahingehend geändert, dass der in dem Bruttoarbeitslohn des Klägers i.H.v. 99.149 DM enthaltene Zuschlag i.H.v. 1.572 DM als steuerfreier Lohnzuschlag behandelt wird; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 13 v.H. und der Beklagte zu 87 v.H. zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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