Finanzgericht Düsseldorf, 2004-03-10, 7 K 6316/02 GE

7 K 6316/02 GESteuergericht10.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 6316/02 GE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-10

Aktenzeichen: 7 K 6316/02 GE

ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0310.7K6316.02GE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 21.12.2000 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.10.2002 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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