9 K 4035/02 E•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-03-09, 9 K 4035/02 E
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-03-09, 9 K 4035/02 E
9 K 4035/02 ESteuergericht09.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 9 K 4035/02 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-09
Aktenzeichen: 9 K 4035/02 E
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0309.9K4035.02E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 1998 vom 1. Juli 2003 wird abgeändert und die Einkommensteuer auf 19.040 DM festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 6 1/2 v.H. und der Beklagte zu 93 1/2 v.H.
Die Revision wird zugelassen.
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