Finanzgericht Düsseldorf, 2004-03-03, 5 K 7317/01 U

5 K 7317/01 USteuergericht03.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 7317/01 U — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-03

Aktenzeichen: 5 K 7317/01 U

ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0303.5K7317.01U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Das beklagte Finanzamt wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 21.03.2001 und der Einspruchsentscheidung vom 30.11.2001 Umsatzsteueränderungsbescheide für 1995 bis 1998 dahingehend zu erlassen, dass die Umsatzsteuer auf jeweils 0,- EUR bzw. 0,- DM festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens hat das beklagte Finanzamt zu tragen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

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