5 K 7317/01 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-03-03, 5 K 7317/01 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-03-03, 5 K 7317/01 U
5 K 7317/01 USteuergericht03.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 7317/01 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-03
Aktenzeichen: 5 K 7317/01 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0303.5K7317.01U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Das beklagte Finanzamt wird verpflichtet, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 21.03.2001 und der Einspruchsentscheidung vom 30.11.2001 Umsatzsteueränderungsbescheide für 1995 bis 1998 dahingehend zu erlassen, dass die Umsatzsteuer auf jeweils 0,- EUR bzw. 0,- DM festgesetzt wird.
Die Kosten des Verfahrens hat das beklagte Finanzamt zu tragen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.