7 K 7162/01 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-02-25, 7 K 7162/01 G
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-02-25, 7 K 7162/01 G
7 K 7162/01 GSteuergericht25.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 7162/01 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-25
Aktenzeichen: 7 K 7162/01 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0225.7K7162.01G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Die Bescheide über den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag für die Jahre 1992 bis 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.11.2001 werden ersatzlos aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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