13 K 4740/00 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-02-18, 13 K 4740/00 G
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-02-18, 13 K 4740/00 G
13 K 4740/00 GSteuergericht18.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 13 K 4740/00 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-18
Aktenzeichen: 13 K 4740/00 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0218.13K4740.00G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Die angefochtenen Bescheide über den einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrag werden dahingehend geändert, daß die Gewerbesteuermeßbeträge unter Zugrundelegung eines für 1993 um 106.462 DM, für 1994 um 53.051 DM und für 1995 um 55.783 DM geminderten Gewinnes aus Gewerbebetrieb und entsprechend den Gewinnminderungen reduzierter Gewerbesteuerrückstellungen niedriger festgesetzt werden.
Die Berechnung der Gewerbesteuermessbeträge wird dem Beklagten übertragen (§ 100 Abs. 2 Satz 2 FGO).
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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