Finanzgericht Düsseldorf, 2004-02-13, 7 K 2917/02 E

7 K 2917/02 ESteuergericht13.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 7 K 2917/02 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-13

Aktenzeichen: 7 K 2917/02 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0213.7K2917.02E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 1998 vom 20.7.2000 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung werden dahingehend geändert, dass der Entstrickungsgewinn in Höhe von 971.936 DM nicht der Besteuerung unterworfen wird.

Die Berechnung der Einkommensteuer 1998 wird dem Beklagten auferlegt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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