5 K 6561/99 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2004-02-04, 5 K 6561/99 U
Finanzgericht Düsseldorf, 2004-02-04, 5 K 6561/99 U
5 K 6561/99 USteuergericht04.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 6561/99 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-04
Aktenzeichen: 5 K 6561/99 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2004:0204.5K6561.99U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 16.09.1999 und Abänderung der Umsatzsteuerbescheide 1995 - 1997 jeweils vom 08.01.1999, des Umsatzsteuerbescheids 1998 vom 08.08.2000 und des Umsatzsteuerbescheids 1999 vom 02.11.2000 wird die Umsatzsteuer
1995 auf
1996 auf
1997 auf
1998 auf
1999 auf
festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.