Finanzgericht Düsseldorf, 2003-10-30, 15 K 7289/00 F

15 K 7289/00 FSteuergericht30.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 15 K 7289/00 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-30

Aktenzeichen: 15 K 7289/00 F

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:1030.15K7289.00F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinns 1978 vom 25.9.1992 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31.10.2000 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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