10 K 2561/00 G•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-07-10, 10 K 2561/00 G
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-07-10, 10 K 2561/00 G
10 K 2561/00 GSteuergericht10.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 10 K 2561/00 G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-10
Aktenzeichen: 10 K 2561/00 G
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0710.10K2561.00G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Gewerbesteuermessbescheide für 1993 und 1994 vom 20. August 1996 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 20. März 2000 werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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