Finanzgericht Düsseldorf, 2003-05-27, 12 K 6372/01 E

12 K 6372/01 ESteuergericht27.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Düsseldorf — 12 K 6372/01 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-27

Aktenzeichen: 12 K 6372/01 E

ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0527.12K6372.01E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 1995 vom 3.3.2000 wird dahingehend geändert, dass über den bereits gewährten Sonderausgabenabzug hinaus weitere Sonderausgaben gemäß § 10b Abs. 1 EStG in Höhe von 250.000 DM vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Finanzamt übertragen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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