4 K 3876/02 VSt•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-05-14, 4 K 3876/02 VSt
Finanzgericht Düsseldorf, 2003-05-14, 4 K 3876/02 VSt
4 K 3876/02 VStSteuergericht14.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 3876/02 VSt — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-14
Aktenzeichen: 4 K 3876/02 VSt
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0514.4K3876.02VST.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Vorauszahlungsbescheide des Beklagten vom 10.08.2000, vom 01.02.2001 und vom 18.03.2002, alle in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.06.2002, werden aufgehoben, soweit die Klägerin der A nicht von Dritten bezogenen Strom leistet.
Die Kosten trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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